Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2012, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Zehdenick ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin wahrgenommen.
Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 8a, 16816 Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Dieser ist telefonisch unter 03391 3950 zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.